Geltungsbereich
Diese Hausordnung ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Räumlichkeiten inklusive dazugehörende Außenbereiche der SZENE Gastronomie und des SZENE Theaters und regelt für alle Personen, die sich in diesen Räumlichkeiten aufhalten, insbesondere für die Gastronomiegäste und die Theaterbesucher*innen, die Bedingungen für den Aufenthalt.
Aufenthalt
Der Zutritt zu den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten der Gastronomie und des Theaters ist Gästen und Besucher*innen nur während der jeweiligen Öffnungszeiten gestattet.
Der Zutritt zu den sonstigen Räumlichkeiten ist nur den in diesen Bereichen beruflich tätigen Personen gestattet.
Theaterbesucher*innen ist der Zutritt zum Veranstaltungsbereich nur gestattet, wenn sie die Besuchsbedingungen (z.B. Besitz einer Eintrittskarte, einer Einladung, …) erfüllen. Für Zuspätkommende ist der Zutritt in der Regel nur während einer Pause möglich, sofern die entsprechende Veranstaltung eine Pause hat. Aus dem Zuspätkommen ergibt sich kein Recht auf Rückerstattung oder Umtausch der Tickets.
Verhalten
Alle Personen in den Räumlichkeiten der SZENE Gastronomie und des SZENE Theaters haben sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt sowie nichts beschädigt oder zerstört wird. Es gelten die Regeln des guten Benehmens und des rücksichtsvollen Auftretens. Es sei hier besonders auf die in unmittelbarer Nähe zu dieser Hausordnung angebrachten Awareness Guidelines verwiesen, die ein Bestandteil der Hausordnung sind.
Alle Personen in den Räumlichkeiten der SZENE Gastronomie und des SZENE Theaters müssen den Anordnungen der Mitarbeiter*innen der Gastronomie oder des Theaters Folge zu leisten. Diese Anordnungen könne auch die Verweigerung des Zutritts oder den Verweis aus den Räumlichkeiten beinhalten, wenn gegen die Regeln der Hausordnung verstoßen wird. Für Theaterbesucher*innen ergibt sich aus einem Zutrittsverbot oder einer Wegweisung kein Recht auf Rückerstattung oder Umtausch der Tickets.
Verbote und Kontrollen
Die Mitarbeiter*innen der Gastronomie oder des Theaters sind berechtigt, im Interesse der Sicherheit Personen bzw. deren Bekleidung und deren mitgeführte Behältnisse hinsichtlich nachfolgend gelisteter verbotener oder unerwünschter Gegenstände und Verhaltensweisen zu kontrollieren. Gastronomiegäste und Theaterbesucher*innen, die diese Kontrollen verweigern, können mit Zutrittsverbot bzw. Wegweisung belegt werden.
Verbotene und unerwünschte Gegenstände und Verhaltensweisen sind
· Waffen und Gegenstände, welche als Waffen verwendet werden können
· Drogen bzw. deren Konsum
· Pyrotechnische Gegenstände und brennbare Flüssigkeiten
· Tiere ausgenommen Assistenztieren bzw. im Gastrobereich Hunde mit Leine und Beißkorb
· Fahrräder, Roller, Skateboards oder andere Transportmittel
· Rassistisches, sexistisches, homophobes oder sonstig diskriminierendes Propagandamaterial
· Entfernen von Hinweisen, Plakaten, Plaketten, …
· Bild- und Tonaufnahmen, ausgenommen Bildaufnahmen im Gastrobereich zu privaten Zwecken
· Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall
· Abstellen von Gegenständen in Fluchtwegen, Ausgängen, Durchgängen und Treppenhäusern
· Konsum von Tabak und verwandten Erzeugnissen
· Werbeaktivitäten, Verkaufstransaktionen oder Sammlungen jeder Art, sofern sie nicht vorab seitens der Gastronomie oder des Theaters genehmigt wurden
· Überschreiten der Ausgehzeiten lt. Salzburger Jugendgesetz
Im Theater darüber hinaus untersagt:
· Dosen, Flaschen und nicht bruchsichere Behältnisse
· Rucksäcke, Taschen, Schirme und voluminöse Überbekleidung
· Mobiltelefone ohne Stummschaltung
· Je nach Charakter der Veranstaltung Essen bzw. Trinken
Ton- und Bildaufnahmen
Bei von der Gastronomie oder dem Theater autorisierten Foto-, Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklären sich Gastronomiegäste bzw. Theaterbesucher*innen mit diesen Aufnahmen, die auch Aufnahmen ihrer Person umfassen können, sowie deren Veröffentlichung ohne jede Einschränkung einverstanden.
Haftung
Jede Person, die sich in den Räumlichkeiten der SZENE Gastronomie oder des SZENE Theaters aufhält, anerkennt, dass sie sich auf eigene Gefahr dort aufhält. Gastronomie und/oder Theater übernehmen keine Haftung für etwaige Sach- und Körperschäden. Dies gilt auch für gesundheitliche Schäden aufgrund von Lautstärke oder Photosensitivität.
Gastronomiegäste, Theaterbesucher*innen, Veranstalter*innen sowie deren Mitarbeiter*innen, Künstler*innen und Subunternehmer*innen haften für Sach- und Körperschäden, die sie gegenüber der SZENE Gastronomie bzw. dem SZENE Theater oder deren Mitarbeiter*innen verursachen.
Verstöße gegen die Hausordnung können strafrechtliche oder zivilrechtliche Ahndungen zur Folge haben.
Unfälle oder Schäden sind unverzüglich den Mitarbeiter*innen der Gastronomie oder des Theaters anzuzeigen.